Im Versicherungsdschungel fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten.
Wir erklären kurz und knapp die wichtigsten Policen:
Wir erklären kurz und knapp die wichtigsten Policen:
Altersvorsorge für Selbstständige
Wer nicht durch seine Berufssparte gesetzlich in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann sich als Unternehmer freiwillig gesetzlich versichern lassen oder privat vorsorgen.
Betriebshaftpflicht
Deckt Risiken wie Personen- und Sachschäden ab. Je nach Personenkreis kann es eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge geben.
betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer als Gruppentarif abschließen kann. Hier gibt es verschiedene Finanzierungsformen (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert).
Betriebsunterbrechungsversicherung
Deckt ausbleibende Umsätze, die durch einen Schaden wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder weitere verursacht wurden.
Cyber-Versicherung
Ist eine Zusatzversicherung, die Unternehmen gegen Schäden durch Hackerangriffe und Datendiebstahl absichert. Besonders sinnvoll für Unternehmen egal welcher Größe, die mit sensiblen Daten arbeiten.
D&O: Geschäftsführerhaftpflichtversicherung
Schützt Führungskräfte, die mit den potenziellen Folgen ihrer Entscheidungen besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt sind.
Elektronikversicherung
Ist eine Unterform der Sachversicherung, die Schäden an allen Arten von elektronischen Geräten abdeckt.
Firmengebäudeversicherung
Dient als weitere Sachversicherungsart dem Schutz gewerblicher Immobilien. Kann Reparaturkosten oder Wiederaufbau von Gebäuden übernehmen.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und Auftragnehmer vor unvorhergesehenen Schäden am Bauwerk während der gesamten Bauphase – bevor das Objekt fertiggestellt und abgenommen ist. Sie greift bei Konstruktionsfehlern, Materialversagen, Vandalismus, Sturm, Hochwasser und Diebstahl von fest eingebauten Teilen – also bei Risiken, die weder die Haftpflicht noch die spätere Gebäudeversicherung abfangen. Abgedeckt sind sowohl Neu- als auch Umbaumaßnahmen, vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbebauprojekt. Für Bauherren, Generalunternehmer und Handwerksbetriebe ist sie damit der entscheidende Schutz zwischen erstem Spatenstich und Schlüsselübergabe.
Firmenrechtsschutzversicherung
Schützt ähnlich wie eine private Rechtsschutzversicherung das Unternehmen selbst und Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit vor Prozesskosten bei rechtlichen Streitigkeiten.
Firmenvertragsrechtsschutzversicherung
Der Firmenvertragsrechtsschutz sichert Unternehmen gegen die finanziellen Risiken rechtlicher Auseinandersetzungen rund um ihre vertraglichen Beziehungen ab – von Lieferanten- und Kundenstreitigkeiten bis hin zu Miet- und Arbeitsverträgen – und stellt sicher, dass die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren nicht zur Belastung für den Geschäftsbetrieb werden.
Firmenvertragsrechtsschutzversicherung: Was Sie wissen müssen
Gewerbliche Bürgschaftsversicherung
Die gewerbliche Bürgschaftsversicherung ermöglicht es Unternehmen, gegenüber Geschäftspartnern, Behörden oder Auftraggebern finanzielle Sicherheiten zu stellen – ohne dabei eigenes Kapital zu binden oder Banklinien zu belasten – und schafft so Liquiditätsspielraum und Vertrauen in Geschäftsbeziehungen gleichzeitig.
Inhaberausfallversicherung
Versichert Inhaber, Selbstständige und Geschäftsführer. Besonders sinnvoll für kleine Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl.
Inhaltsversicherung
Kommt es zu Schäden an Inventar und Ware, wird mit dieser Versicherung Reparatur oder Ersatz der zerstörten Sachwerte abgefedert.
Kfz Handel -& Handwerkversicherung
Die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung ist der maßgeschneiderte Schutz für Autohändler, Werkstätten und Kfz-Betriebe. Sie deckt Haftpflichtrisiken bei Personen- und Sachschäden an fremden Fahrzeugen – inklusive Probefahrten und Einheitswertklauseln. Auch Betriebs-, Gebäude- und Inhaltsschäden sind abgesichert. Kurz gesagt: alles, was Standardpolicen in dieser Branche schlicht nicht leisten.
Kfz-Handel- und Handwerksversicherung: Was Sie wissen müssen
Kfz-Flottenversicherung
Sichert den Fuhrpark und FahrerInnen gegen Kosten für Reparaturen, Totalschäden oder längere Ausfälle ab.
Maschinenversicherung
Die Maschinenbruchversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen plötzlicher und unvorhergesehener Schäden an Maschinen und Anlagen. Sie greift bei Bedienungsfehlern, Materialversagen, Konstruktionsmängeln und Kurzschlussschäden – also genau dort, wo die normale Sachversicherung aufhört. Reparaturkosten, Wiederbeschaffung und im Ernstfall auch Ertragsausfälle lassen sich so absichern. Für produzierende Betriebe ist sie damit kein Luxus, sondern ein betriebswirtschaftliches Muss.
Montageversicherung
Die Montageversicherung schützt Unternehmen und Auftragnehmer während der Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen und Stahlbauten. Sie greift bei Schäden durch Bedienungsfehler, Materialversagen, Sturm, Feuer oder Diebstahl. Genau in der Phase, in der das Objekt noch nicht fertiggestellt und damit besonders verwundbar ist. Abgedeckt sind sowohl Schäden am Montageobjekt selbst als auch Haftpflichtansprüche Dritter. Für Anlagenbauer, Metallbauer und Subunternehmer ist sie damit ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Projektschutzes.
Transportversicherung
Die Transportversicherung schützt Waren, Güter und Ladungen gegen Schäden und Verluste auf dem Weg vom Absender zum Empfänger – egal ob per Lkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug. Sie greift bei Bruch, Nässe, Diebstahl, Unfällen und höherer Gewalt – also überall dort, wo die Haftung des Spediteurs schlicht nicht ausreicht. Abgedeckt werden können Einzeltransporte genauso wie laufende Warenströme im In- und Ausland. Für Händler, Produzenten und Importeure ist sie damit der entscheidende Schutz zwischen Lager und Lieferung.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Unternehmen und Freiberufler vor den finanziellen Folgen von Beratungsfehlern, Pflichtverletzungen und falschen Auskünften, die beim Kunden einen reinen Vermögensschaden verursachen. Sie greift genau dort, wo keine Personen verletzt und keine Sachen beschädigt wurden – also bei Schäden, die die klassische Betriebshaftpflicht nicht abdeckt. Abgedeckt sind sowohl berechtigte Schadensersatzansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Für Berater, Makler, Planer und Dienstleister aller Art ist sie damit der unverzichtbare Schutz vor den Konsequenzen menschlicher Fehler im Berufsalltag.
Photovoltaikversicherung
Die Photovoltaikversicherung schützt Betreiber von Solaranlagen umfassend gegen finanzielle Schäden durch Ertragsausfälle, technische Defekte, Wetterereignisse, Diebstahl und Haftpflichtrisiken – und sorgt dafür, dass die Investition in erneuerbare Energie langfristig abgesichert bleibt und kalkulierbar rentiert.