Vermögensschadenhaftpflicht: Was Sie wissen müssen
Ein falscher Rat, eine übersehene Frist, ein Fehler in der Beratung und schon entsteht einem Kunden ein finanzieller Schaden. Die Vermögensschadenhaftpflicht springt genau dann ein, wenn Sie als Unternehmer durch Ihre berufliche Tätigkeit einem Dritten einen reinen Vermögensschaden zufügen. Anders als die klassische Betriebshaftpflicht deckt sie Schäden ab, bei denen nichts kaputt geht und niemand verletzt wird, aber trotzdem hohe finanzielle Verluste entstehen. Besonders wichtig ist diese Versicherung für alle, die beratend, planend oder treuhänderisch tätig sind. Von Steuerberatern über Unternehmensberater bis zu Maklern und Architekten.