Betriebsunterbrechungsversicherung: Was Sie wissen müssen

Stellen Sie sich vor, ein Feuer legt Ihre Werkstatt lahm oder ein Wasserschaden macht Ihr Büro wochenlang unbenutzbar. Die Sachversicherung zahlt für die Gebäudeschäden – aber wer kommt für die laufenden Kosten auf, wenn Sie nicht arbeiten können? Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert genau das ab: Ihren Gewinn und Ihre fixen Kosten während der Zwangspause. Sie ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf bestimmte Räume, Maschinen oder Anlagen angewiesen sind. Denn ein längerer Stillstand kann schnell zur existenziellen Bedrohung werden – selbst wenn die Reparaturen versichert sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

Was ist in der Ertragsausfallversicherung versichert?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein, wenn Ihr Betrieb durch einen versicherten Sachschaden stillsteht. Konkret übernimmt sie:

  • Entgangener Gewinn: Den Betriebsgewinn, den Sie ohne den Schaden erwirtschaftet hätten
  • Fortlaufende Kosten: Miete, Gehälter, Leasingraten, Kredite und andere fixe Ausgaben, die weiterlaufen
  • Mehrkosten: Zusätzliche Ausgaben, um den Betrieb schneller wieder aufzunehmen – etwa für Notunterkünfte, Leihgeräte oder Express-Lieferungen
  • Vertragsstrafen: Kosten durch nicht erfüllte Lieferverpflichtungen gegenüber Kunden
  • Wiederanlaufkosten: Ausgaben für Marketing und Vertrieb, um Kunden zurückzugewinnen

Die Versicherung greift typischerweise nach Bränden, Einbrüchen, Leitungswasserschäden, Sturm oder anderen Sachschäden, die auch in Ihrer Sachversicherung abgedeckt sind.

Was deckt eine Betriebsausfallversicherung NICHT ab?

Hier gibt es häufige Irritationen:

  • Mangelnde Aufträge oder Umsatzrückgänge aus normalen wirtschaftlichen Gründen sind nicht versichert – nur Stillstände durch versicherte Sachschäden
  • Pandemien und Seuchen sind standardmäßig ausgeschlossen (viele Unternehmer mussten das während Corona schmerzlich lernen)
  • Lieferengpässe bei Zulieferern greifen nur, wenn Sie eine spezielle Erweiterung vereinbart haben
  • Reine Maschinenschäden ohne versicherten Auslöser – hier brauchen Sie eine zusätzliche Maschinenversicherung

Wer braucht eine Betriebsunterbrechung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist unverzichtbar für:

  • Produzierende Betriebe: Werkstätten, Bäckereien, Druckereien – überall, wo Maschinen oder Produktionsräume stillstehen können
  • Einzelhändler: Ladengeschäfte, die auf ihre Verkaufsfläche angewiesen sind
  • Gastronomen: Restaurants, Cafés, Hotels – bei denen jeder Schließtag hohe Verluste bedeutet
  • Praxen und Kanzleien: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater mit eigenen Räumen
  • Dienstleister mit festen Standorten: Friseursalons, Fitnessstudios, Werkstätten

Weniger dringend ist sie für reine Homeoffice-Tätigkeiten oder sehr mobile Dienstleistungen ohne feste Betriebsstätte.

Worauf sollten Sie bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung achten?

Bei der Auswahl sind diese Punkte entscheidend:

  • Haftzeit: Wie lange zahlt die Versicherung nach dem Schaden? Standard sind 12 Monate, besser sind 18 oder 24 Monate – gerade bei aufwendigen Wiederaufbauten
  • Versicherungssumme: Sie sollte mindestens Ihren Jahresgewinn plus alle Fixkosten abdecken. Eine Unterversicherung ist hier besonders gefährlich
  • Karenzzeit: Manche Tarife zahlen erst ab dem 3. oder 5. Tag. Für kürzere Ausfälle sollte es keine Wartezeit geben
  • Erweiterungen: Prüfen Sie, ob Sie Zusatzbausteine wie Betriebsschließung durch Behörden, Lieferantenausfall oder Cyber-Risiken brauchen

Praxisbeispiel: Tischlerei Hoffmann aus Aschaffenburg

Thomas Hoffmann führt eine Tischlerei mit acht Mitarbeitern. Im Februar bricht nachts ein Brand in der Werkstatt aus – vermutlich durch einen elektrischen Defekt. Die Werkstatt ist drei Monate nicht nutzbar. Seine Sachversicherung übernimmt die Reparatur der Gebäudeschäden und Maschinen (ca. 180.000 Euro). Aber: Die Gehälter seiner Mitarbeiter laufen weiter (24.000 Euro), die Miete für die Halle ebenfalls (9.000 Euro), dazu Leasingraten und Kredite. Seine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt 85.000 Euro für entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Zusätzlich übernimmt sie 12.000 Euro für eine gemietete Notfall-Werkstatt, in der er zumindest kleinere Aufträge abarbeiten kann. Ohne diese Absicherung hätte der dreimonatige Stillstand die Existenz der Schreinerei gefährdet.

Ihre maßgeschneiderte Betriebshaftpflicht

Jedes Unternehmen hat andere Risiken und Bedürfnisse. Deshalb schauen wir uns gemeinsam an, welche Absicherung zu Ihrem Betrieb passt. Wie lange könnten Sie einen Stillstand finanziell verkraften? Welche Erweiterungen machen für Ihre Branche Sinn? In einem unverbindlichen Gespräch klären wir alle offenen Fragen und finden den passenden Schutz für Sie – transparent und ohne Versicherungs-Kauderwelsch.

Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Aber: Viele Banken verlangen sie als Sicherheit bei Firmenkrediten. Und wirtschaftlich gesehen ist sie für die meisten Unternehmen mit festen Standorten unverzichtbar. Ein längerer Stillstand ohne diese Absicherung endet oft in der Insolvenz.

Die Kosten hängen stark von Ihrer Branche, der Versicherungssumme und den gewählten Bausteinen ab. Als Faustregel können Sie mit 0,5 bis 2 Prozent der Versicherungssumme pro Jahr rechnen. Ein Handwerksbetrieb mit 200.000 Euro Jahresgewinn zahlt oft zwischen 1.000 und 3.000 Euro jährlich. Das klingt nach viel – ist aber deutlich günstiger als ein unversicherter Stillstand.

Der Schutz gilt ab Vertragsbeginn für alle danach eintretenden Sachschäden. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Schadens – oft gibt es bereits nach wenigen Wochen eine Abschlagszahlung. Wichtig: Manche Tarife haben eine Karenzzeit von einigen Tagen. Bei uns achten wir darauf, dass Sie möglichst ab dem ersten Tag abgesichert sind.

Ja, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben vollständig steuerlich geltend machen. Das reduziert die tatsächliche Belastung deutlich. Auch die Schadenszahlungen der Versicherung sind steuerpflichtig, da sie entgangenen Gewinn ersetzen – ein Nullsummenspiel also.

Die Sachversicherung (Gebäude-, Inventar- oder Inhaltsversicherung) zahlt für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Sachen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt dagegen die finanziellen Folgen, weil Sie während der Reparaturzeit nicht arbeiten können. Beides ergänzt sich perfekt – die eine zahlt für die Hardware, die andere für die laufenden Kosten.

Nur wenn Sie das explizit vereinbart haben. Standard-Betriebsunterbrechungsversicherungen decken klassische Sachschäden ab. Für IT-Ausfälle durch Hackerangriffe oder Ransomware brauchen Sie entweder eine Erweiterung oder eine separate Cyberversicherung. Sprechen Sie uns an – wir prüfen, welche Lösung für Sie passt.