Im Versicherungs­dschungel fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten.

Wir erklären kurz und knapp die wichtigsten Policen:

Wer nicht durch seine Berufssparte gesetzlich in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann sich als Unternehmer freiwillig gesetzlich versichern lassen oder privat vorsorgen.

Deckt Risiken wie Personen- und Sachschäden ab. Je nach Personenkreis kann es eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge geben.

Ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer als Gruppentarif abschließen kann. Hier gibt es verschiedene Finanzierungsformen (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert).

Deckt ausbleibende Umsätze, die durch einen Schaden wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder weitere verursacht wurden.

Ist eine Zusatzversicherung, die Unternehmen gegen Schäden durch Hackerangriffe und Datendiebstahl absichert. Besonders sinnvoll für Unternehmen egal welcher Größe, die mit sensiblen Daten arbeiten.

Schützt Führungskräfte, die mit den potenziellen Folgen ihrer Entscheidungen besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt sind.

Ist eine Unterform der Sachversicherung, die Schäden an allen Arten von elektronischen Geräten abdeckt.

Dient als weitere Sachversicherungsart dem Schutz gewerblicher Immobilien. Kann Reparaturkosten oder Wiederaufbau von Gebäuden übernehmen.

Schützt ähnlich wie eine private Rechtsschutzversicherung das Unternehmen selbst und Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit vor Prozesskosten bei rechtlichen Streitigkeiten.

Sichert den Fuhrpark und FahrerInnen gegen Kosten für Reparaturen, Totalschäden oder längere Ausfälle ab.

Versichert Inhaber, Selbstständige und Geschäftsführer. Besonders sinnvoll für kleine Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl.

Kommt es zu Schäden an Inventar und Ware, wird mit dieser Versicherung Reparatur oder Ersatz der zerstörten Sachwerte abgefedert.

Die private Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Selbstständige, doch auch hier gibt es bei Auswahl der Krankenkasse und der Police Gestaltungsspielraum.

Ist wie die betriebliche Krankenversicherung ein Instrument zur Mitarbeiterbindung, das Mitarbeiter auch in der Freizeit schützt.

Erstattet den Wiederbeschaffungswert beschädigter oder verloren gegangener Güter wie Werkzeuge und Waren.